Oftmals tritt der Tod sehr unvermittelt in unser Leben:
Ein Familienmitglied, ein Freund, eine Freundin stirbt - für uns unerwartet. Andere von uns begleiten Angehörige über längere Zeiten.
In allen Fällen machen wir die Erfahrung der Endlichkeit.
Als Christen vertrauen wir darauf, dass die Grenze, die wir durch den Tod erleben, zugleich das Tor zum Leben ist:
Gott ist in Jesus Christus Mensch geworden, er ist gestorben und von den Toten auferstanden. Seitdem haben Vergänglichkeit, Sterben und Tod nicht mehr das letzte Wort.
Was ist zu tun, wenn ein Todesfall eingetreten ist?
Todesbescheinigung
Im Sterbefall ist unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus.
Der Sterbefall ist einem Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. Die amtlichen Dinge regelt zumeist das Bestattungsunternehmen.
Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen
Angehörige sind bei einem Todesfall oft wie unter Schock. Alles läuft irgendwie automatisch ab. Doch gerade jetzt müssen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Gut ist es, wenn Verstorbene ihre Dinge geregelt haben und ihr letzter Wille schnell zur Hand ist. Das macht es den Angehörigen leichter die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Bestattungsunternehmen nehmen heute sehr viel organisatorische Arbeit ab. Mit ihnen werden Art der Bestattung und der Grabplatz gewählt. Sie kümmern sich um den Kontakt mit dem Pfarramt und die zeitliche Planung von Aussegnung und Beerdigung. Viele Angehörige machen den Tod eines geliebten Menschen durch Traueranzeigen in der Zeitung oder durch Karten bekannt.
Der zuständige Pfarrer meldet sich bei Ihnen
Das Bestattungsunternehmen wird Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin aufnehmen und Terminabsprachen treffen.
In jedem Fall wird der Pfarrer / die Pfarrerin Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um den Trauergottesdienst zu besprechen.
Das Trauergespräch
Im Trauergespräch ist Raum für alles, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Häufig erzählen Angehörige einfach aus dem Leben des oder der Verstorbenen. Es wird auch Ablauf des Gottesdienstes besprochen.
Hilfreich ist es, wenn Sie den Tauf-, Trau- oder den Konfirmationsspruch des oder der Verstorbenen zur Hand haben. Auch ein Satz aus der Bibel, zu dem ein persönlicher Bezug bestand, ist gut geeignet. Ist kein geeigneter Spruch bekannt, wählt der Pfarrer / die Pfarrerin einen aus.
Die Aussegnung
Die Aussegnung gehört zur Begleitung eines sterbenden Menschen. An der Grenze zwischen Leben und Tod ist es gut, nicht allein zu sein. Die Aussegnung soll möglichst bald nach dem Eintritt des Todes vorgenommen werden.
Nehmen Sie diese geistliche Begleitung in Anspruch. Normalerweise geschieht sie an dem Ort, an dem die oder der Verstorbene entschlafen ist, also im Haus, im Seniorenheim oder im Krankenhaus.
Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarramt oder an Ihr Bestattungsunternehmen.
Wer wird kirchlich bestattet?
Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der evangelischen Kirche. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden.
Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, frühverstorbene Kinder und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
Hat sich ein Mensch das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten. Wir helfen Ihnen gern!